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Risiken langfristig vermeiden – Instandhaltung von Sicherheitsschränken

Gefahrstoffe sicher ­lagern

Der Paragrafendschungel rund um das Thema Gefahrstofflagerung ist dicht. Viele Gesetze, Vorschriften, Verordnungen, Erlasse und Regeln geben detaillierte Bestimmungen vor. Der Gesetzgeber legt auch eine regelmäßige Überprüfung der angeschafften Anlagen fest. Aus gutem Grund, denn es geht hier um ausreichenden Schutz für Mitarbeiter, für den Betrieb und für die Umwelt.

Laut Technischer Regel für Gefahrstoffe TRGS 526 müssen sicherheitstechnische Einrichtungen regelmäßig gewartet werden. Empfohlen wird ein zeitlicher Abstand von ca. 1 Jahr. Werden Sicherheitsschränke nicht regelmäßig gewartet, kann das im Schadenfall den Verlust des Versicherungsschutzes wie auch den Wegfall der Unternehmerhaftungsbeschränkung bedeuten. Die Prüfungen vornehmen dürfen „befähigte Personen“. Nach der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 ist ­dies eine Person, „die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die ­erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt“.

Die Vorgehensweise für den Instandhaltungsdienst ist festgelegt. Dieser wird von Sicherheitsschrankherstellern mit speziell ausgebildeten Servicetechnikern angeboten. Bei der Prüfung von Sicherheitsschränken für entzündbare Flüssigkeiten wird anhand einer Sichtkontrolle auf allgemeine Beschädigungen des gesamten Schranks und auf eventuelle Korrosion von Auffangwannen, Lagerebenen und Auszügen geprüft. Ebenso prüft der Techniker, ob die Ausrichtung und die Spaltmaße – beispielsweise an den Türen – den Vorschriften entsprechen.


Abb.1 Prüfung Sicherheitsschrank

Weiterhin werden alle Sicherheitsaspekte und Brandschutzfunktionen geprüft, etwa dahingehend, ob alle Dichtungen vorhanden und intakt sind. Die Funktionsprüfung beinhaltet z. B. die ordnungsgemäße Türschließung. Was sich banal anhört, ist für die Schutzleistung besonders wichtig. Bleiben nämlich Öffnungen zurück, dringt im Brandfall sofort Hitze in den Schrank ein und die Schutzfunktion greift nicht mehr. Es wird eine lüftungstechnische Prüfung durchgeführt. Anhand von Abluftmessungen wird ermittelt, ob der Schrank das vorgeschriebene Abluftvolumen erreicht, um potenzielle Anstauungen von Dämpfen und Gasen im Schrank auszuschließen. Während der Rechtssicherheitskontrolle wird unter anderem geprüft, ob die korrekten Kennzeichnungen vorhanden sind oder auch, ob das Auffangvolumen der vorgeschriebenen Bodenauffangwanne für das Lagervolumen ausreicht und im Leckagefall so sämtliche austretende Flüssigkeit aufnehmen kann.

Die Gewährleistung für die verrichteten Arbeiten übernimmt der Hersteller. Aber die Betriebe sollen nicht nur Rechtssicherheit haben, sondern auch entlastet werden. Die bedarfsweise Miete von Sicherheitsschränken soll dafür sorgen. Die Betriebe geben etwas von ihrer Verantwortung ab und haben dabei sogar noch mehr Schutz. Denn durch die ständige Betreuung vom Fachmann werden Risiken vermieden und die Sicherheit gefördert.

Sicherheit mieten?

Das Mieten der Sicherheitsschränke soll den Betrieben organisatorische sowie finanzielle Vorteile bieten. Denn die Anschaffung von Sicherheitsschränken kann mit hohen Einmalbelastungen verbunden sein. Diese wirtschaftlichen Überlegungen am Einsatzort gilt es zu berücksichtigen. Das neue Mietkonzept für Sicherheitsschränke für brennbare Flüssigkeiten von asecos schafft durch den Wegfall von einmaligen hohen Ausgaben eine wirtschaftliche Entlastung. Im Falle von kurzfristigen Projekten oder sich häufig ändernden Arbeitsabläufen, mit denen sich auch die Anforderungen an die Gefahrstofflagerung ändern können, bietet die Mietoption überdies eine flexible Alternative zum Kauf der Schränke an. Denn nach einer Mindestlaufzeit von drei Jahren kann der Schrank in solchen Fällen zurückgegeben und ersetzt werden. Die Maximallaufzeit beträgt acht Jahre.

Damit die Sicherheitsschränke sicher bleiben, ist die jährliche sicherheitstechnische Überprüfung ebenfalls Teil des Pakets. Für den Mieter entstehen im Normalfall also neben den Mietraten keine zusätzlichen Kosten für die Anschaffung und die Instandhaltung seines Sicherheitsschrankes.

Stichwörter:
Gefahrenstoffanlagerung, Schutz, TRGS 526, Sicherheitsschränke,

C&M 6 / 2012

Diese Artikel wurden veröffentlicht in Ausgabe C&M 6 / 2012.
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